Wählen Sie einfach den Weg, der zu Ihnen passt – persönlich, telefonisch oder digital. Jedes Anliegen kommt bei uns an.
Digital erreichbar. Persönlich betreut.
„Man merkt erst, was wichtig ist, wenn es fehlt.“
Jeder Kanal führt direkt zu unserem Standort Neustrelitz.
Zentrale Service- und Notfallnummern der Mecklenburgischen Versicherung – erreichbar auch dann, wenn unsere Geschäftsstelle geschlossen ist.
Einfach auf die Nummer tippen – Ihr Telefon wählt sie automatisch. Kein Abschreiben, kein Eintippen nötig.
Ein Kontakt mit allen wichtigen Nummern. Die Nummern bleiben nach dem Speichern auch ohne Internet in Ihrem Telefon. Zum Anrufen brauchen Sie Mobilfunkempfang.
Hinter gutem Service steht ein starkes Team – sprechen Sie uns gern an.
Erledigen Sie Ihr Anliegen bequem von zu Hause – Schaden und eVB direkt bei uns (schnellster Weg), weitere Services über die offiziellen Formulare der Mecklenburgischen.
Für unsere Bestandskunden: Alle Versicherungsdokumente jederzeit griffbereit, Rechnungen & Belege zur Krankenversicherung einfach per Foto einreichen – kostenlos, sicher, papierlos. Auch am PC nutzbar.
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Schritt-für-Schritt: So richten Sie Ihr digitales Postfach ein (PDF) ›
Fragen zur Einrichtung? Wir helfen beim Start –
kurz anrufen oder beim nächsten Besuch ansprechen.
Ihre Unterlagen gehen per E-Mail direkt an Ihre Agentur.
Bitte hängen Sie die Datei (z. B. PDF oder Foto) im E-Mail-Programm selbst an.
oder direkt an: info.pachel@mecklenburgische.com
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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller erledigen wir Ihr Anliegen – meist ganz ohne Rückfragen.
Nummer gerade nicht zur Hand? In der Hallo-ME-App finden Sie Ihre Verträge und Versicherungsscheinnummern jederzeit griffbereit – hilfreich auch, wenn eine Service- oder Notfallnummer danach fragt.
Hallo ME ansehen und einrichten ›
Wir unterstützen Sie bei der Meldung eines Todesfalls. Tragen Sie zunächst ein, was Ihnen bekannt ist. Offene Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Hausrat, Wohngebäude oder beides prüfen lassen. Einen Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie und melden uns.
Was möchten Sie absichern?
Wer zur Miete wohnt, wählt in der Regel Hausrat. Eigentümer können Hausrat und Wohngebäude gemeinsam prüfen lassen.
Ihr Zuhause
Ihre Anschrift wird benötigt, weil Tarifzone und Elementarrisiko standortabhängig sind.
Ohne Keller, Speicher, Balkon und Terrasse – es sei denn, sie sind zu Wohnzwecken ausgebaut.
Hausrat
Jede dieser Vorkehrungen kann den Beitrag senken.
Beide sind für den umfassenderen Schutz vorausgewählt. Sie können sie abwählen, wenn Sie sie nicht wünschen.
Wohngebäude
Ein Gebäude sollte man nicht nur am Bildschirm beurteilen. Wir fragen hier nur, was Sie sicher wissen – den Rest erfassen wir gemeinsam beim Besichtigungstermin.
Bitte geben Sie Dach und Wasserleitungen getrennt an. Beide Angaben sind erforderlich.
Vorausgewählt. Sie können den Schutz abwählen, wenn Sie ihn nicht wünschen.
Besichtigung
Mit Ihren Angaben bereiten wir das Angebot vor. Anschließend schauen wir uns das Gebäude gemeinsam an. Dabei erfassen wir die versicherungsrelevanten Merkmale, damit Sie Bauart, Sanierungen und weitere Gebäudedetails nicht selbst fachlich einordnen müssen.
Sie können im geöffneten E-Mail-Entwurf zusätzlich Fotos anhängen. Sie unterstützen die Vorbereitung, ersetzen aber nicht den gemeinsamen Termin am Gebäude.
Bestehender Vertrag
Angebot anfordern
Sie erhalten Beitrag, Leistungen und die passenden Kundeninformationen. Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch Versicherungsschutz.
Für die Vertragsunterlagen
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an. Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Bestehenden Rechtsschutz prüfen oder ein persönliches Angebot vorbereiten. Einen Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie und melden uns.
Geht es um Streit mit Ihrem Arbeitgeber, wählen Sie Privat. Sie können auch beide Bereiche auswählen.
Wenn Sie derzeit keinen Beruf ausüben, tragen Sie bitte ein, was auf Sie zutrifft – zum Beispiel Ruhestand, Studium oder Haushalt.
Falls bekannt.
Ihr Angebot wird mit 250 € Selbstbeteiligung gerechnet. Diese entfällt vollständig, wenn Sie im Rechtsschutzfall einen von der Mecklenburgischen-Rechtsschutz-Service-GmbH empfohlenen Anwalt beauftragen – sonst bleibt es bei 250 €.
Falls bekannt.
Sie erhalten Beitrag und Leistungen mit Ihrem persönlichen Angebot.
Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch Versicherungsschutz.
Beide Unterschriftswege beginnen mit einer E-Mail – deshalb brauchen wir hier eine Adresse.
Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail, bestätigen sich mit einem Verifizierungscode und unterschreiben auf dem Smartphone mit dem Finger.
Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail, drucken sie aus und senden sie unterschrieben an uns zurück.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an. Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Ihren Unfallschutz prüfen oder ein persönliches Angebot vorbereiten. Einen Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie und melden uns.
Der Unfallschutz kann nur für Personen ohne Pflegegrad 3, 4 oder 5 angeboten werden. Trifft das auf eine Person zu, sprechen Sie uns bitte persönlich an.
Bitte die Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wird – nicht die Ausbildung. „Angestellter“ oder „Arbeiter“ allein reicht uns nicht, zum Beispiel „Bürokauffrau im Innendienst“ oder „Dachdecker“. Ohne Beruf bitte eintragen, was zutrifft – etwa Ruhestand, Studium oder Haushalt.
Ihr Nettoeinkommen zeigt uns, wie viel Sie heute zum Leben haben – das ist der Ausgangspunkt, um Ihren Bedarf nach einem Unfall einzuschätzen.
Ihre Angaben gehen als normale E-Mail aus Ihrem E-Mail-Programm an uns.
Ein Beispiel zum Durchspielen. Es zeigt, wie viel Einkommen im Monat fehlen könnte, wenn Sie nach einem schweren Unfall nicht mehr arbeiten können. Es ist keine Berechnung Ihrer Rente und keine Aussage darüber, was eine Unfallversicherung zahlt.
In Ihrer Renteninformation steht ein Betrag für volle Erwerbsminderung. Er ist brutto – davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Tragen Sie hier nur einen geschätzten Auszahlungsbetrag ein. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, kann nur die Rentenversicherung sagen.
Bitte die Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wird – nicht die Ausbildung. „Angestellter“ oder „Arbeiter“ allein reicht uns nicht, zum Beispiel „Bürokauffrau im Innendienst“ oder „Dachdecker“. Ohne Beruf bitte eintragen, was zutrifft – etwa Ruhestand, Studium oder Haushalt.
Ihr Nettoeinkommen zeigt uns, wie viel Sie heute zum Leben haben – das ist der Ausgangspunkt, um Ihren Bedarf nach einem Unfall einzuschätzen.
Ihre Angaben gehen als normale E-Mail aus Ihrem E-Mail-Programm an uns.
Ein Beispiel zum Durchspielen. Es zeigt, wie viel Einkommen im Monat fehlen könnte, wenn Sie nach einem schweren Unfall nicht mehr arbeiten können. Es ist keine Berechnung Ihrer Rente und keine Aussage darüber, was eine Unfallversicherung zahlt.
In Ihrer Renteninformation steht ein Betrag für volle Erwerbsminderung. Er ist brutto – davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Tragen Sie hier nur einen geschätzten Auszahlungsbetrag ein. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, kann nur die Rentenversicherung sagen.
Bei Kindern geht es nicht um Einkommen, sondern um den schlimmsten Fall: eine schwere Verletzung mit bleibenden Folgen, vielleicht dauerhafte Pflege. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei bestimmten versicherten Tätigkeiten – etwa in Kita, Tagespflege oder Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf den Wegen dorthin und zurück –, nicht in der privaten Freizeit. Wie wir das absichern, besprechen wir mit Ihnen.
Sie erhalten Beitrag und Leistungen mit Ihrem persönlichen Angebot.
Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch Versicherungsschutz.
Beide Unterschriftswege beginnen mit einer E-Mail – deshalb brauchen wir hier eine Adresse.
Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail, bestätigen sich mit einem Verifizierungscode und unterschreiben auf dem Smartphone mit dem Finger.
Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail, drucken sie aus und senden sie unterschrieben an uns zurück.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an. Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Bereiten Sie hier Ihr persönliches Vorsorge-Gespräch vor. Wir rechnen nichts aus und schließen nichts ab – wir melden uns bei Ihnen und besprechen, was zu Ihnen passt.
Fragen zu Ihrer Gesundheit stellen wir hier bewusst nicht – die klären wir persönlich im Gespräch.
Bei zwei Personen richten wir zwei eigene Verträge ein.
Bitte die Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wird – nicht die Ausbildung. „Angestellter“ oder „Arbeiter“ allein reicht uns nicht, zum Beispiel „Bürokauffrau im Innendienst“ oder „Dachdecker“. Ohne Beruf bitte eintragen, was zutrifft – etwa Ruhestand, Studium oder Haushalt.
Bitte die Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wird – nicht die Ausbildung. „Angestellter“ oder „Arbeiter“ allein reicht uns nicht, zum Beispiel „Bürokauffrau im Innendienst“ oder „Dachdecker“. Ohne Beruf bitte eintragen, was zutrifft – etwa Ruhestand, Studium oder Haushalt.
Das Nettoeinkommen der Person, deren Arbeitskraft abgesichert wird, ist der Ausgangspunkt, um im Gespräch den Bedarf für eine Berufsunfähigkeitsrente zu klären.
Ihre Angaben gehen als normale E-Mail aus Ihrem E-Mail-Programm an uns.
Sind Sie selbstständig oder möchten Sie über Ihren Arbeitgeber vorsorgen? Das besprechen wir mit Ihnen.
Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch Versicherungsschutz. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin abzustimmen.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an. Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Bestehenden Schutz prüfen oder ein persönliches Angebot vorbereiten. Einen Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie und melden uns.
Worum geht es?
Ihre Situation
Halten Sie Hunde oder Pferde? Dann wählen Sie oben zusätzlich Tierhalterhaftpflicht – in der Privathaftpflicht sind sie nicht enthalten.
Tiere
Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht enthalten. Katzen, Kleintiere, Kleinvieh, Bienen und Assistenzhunde dagegen schon.
Für die tarifliche Einordnung benötigen wir die Gesamtzahl der vorhandenen Hunde.
Besonderheiten
Umfang
Höchste wählbare Versicherungssumme: 50 Mio. €
Für den umfassendsten wählbaren Schutz sind beide Zusatzbausteine vorausgewählt. Entfernen Sie einen Haken, wenn Sie den jeweiligen Baustein nicht wünschen.
Bestehender Vertrag
Angebot anfordern
Sie erhalten Beitrag, Leistungen und die passenden Kundeninformationen. Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch Versicherungsschutz.
Für die Vertragsunterlagen
Beide Unterschriftswege beginnen mit einer E-Mail – deshalb brauchen wir hier eine Adresse.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an. Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Wenige Angaben, mit denen wir Ihren bestehenden Schutz prüfen oder ein passendes Angebot vorbereiten können. Ein Beitrag lässt sich daraus noch nicht berechnen – dafür sprechen wir persönlich.
Ihr Einkauf im Jahr: Material, Ware, Teile – zum Beispiel Farbe beim Maler, Ware im Regal beim Händler, Ersatzteile in der Werkstatt.
Eine bewusste 0 ist eine gültige Angabe – ein leeres Feld dagegen behandeln wir als noch nicht ausgefüllt.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an – es geht um vertrauliche Betriebs- und Vertragsdaten.
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) erhalten Sie von uns digital – daher benötigen wir zwingend Ihre E-Mail-Adresse.
Bitte keine Angaben zur Gesundheit – die besprechen wir persönlich.
Bitte keine Angaben zur Gesundheit – die besprechen wir persönlich.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet: Ihre Nachricht geht an info.pachel@mecklenburgische.com Adresse kopieren
Vertragsänderungen – etwa zur Bankverbindung – nehmen wir per E-Mail entgegen. So sind Ihre Angaben auf dem sichereren Weg bei uns.
Die passenden Kundeninformationen erhalten Sie zusammen mit Ihrem persönlichen Angebot. Sie müssen die Unterlagen jetzt nicht separat öffnen.
Zusätzlich erhalten Sie die Unterlagen, die Sie vor einer späteren Unterschrift prüfen können. Ein Antrag entsteht erst durch Ihre Unterschrift.
Über WhatsApp bitte keine sensiblen Daten oder Unterlagen senden – dafür gibt es den E-Mail-Weg.
Ihre Angaben werden auf unserer Website nicht gespeichert. Wenn Sie E-Mail oder WhatsApp auswählen, werden sie als vorbereitete Nachricht an den gewählten Dienst übergeben. Team Pachel erhält die Angaben erst, wenn Sie die Nachricht selbst absenden.
Unverbindliche Orientierungshilfe – rechnet nur auf dieser Seite, nichts wird gespeichert. Die passende Versicherungssumme klären wir gern gemeinsam.
Im aktuellen Tarif sind mindestens 675 € je m² Wohnfläche Voraussetzung dafür, dass die Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“ vereinbart werden kann. Ob dieser Wert für Ihre Ausstattung ausreicht, klären wir gemeinsam.
Ihre Orientierungssumme erscheint hier, sobald Sie etwas eintragen.
UNTERWEGS
Motorrad · Auto · Camper · Fahrrad
Wir kennen diese Welt nicht nur aus dem Büro.
ZUHAUSE
Gemietet · selbst genutzt · vermietet
KOSTENFALLE?
Recht & Haftung
GESUNDHEIT
Direkt erledigen
VORSORGE
Direkt erledigen
Hund, Katze, Pferd & Co.
UNTERNEHMEN
Gründung · Veränderung · Schaden · Ausfall
Direkt erledigen
Ein neuer Mitarbeiter, eine neue Maschine, ein zusätzliches Fahrzeug, mehr Fläche, ein neuer Tätigkeitsbereich, ein höherer Umsatz: Betriebe verändern sich ständig – oft schrittweise, ohne dass ein einzelner Moment „jetzt ist etwas Neues" markiert.
Der bestehende Versicherungsschutz bezieht sich aber auf den Betrieb, wie er beim Vertragsschluss beschrieben wurde. Verändert sich der Betrieb, ohne dass der Versicherer davon erfährt, kann eine Lücke zwischen dem versicherten und dem tatsächlichen Betrieb entstehen.
Nach § 23 VVG darf die Gefahr nach Vertragsschluss nicht ohne Einwilligung des Versicherers erhöht werden – geschieht dies dennoch oder unabhängig vom eigenen Willen, muss es unverzüglich angezeigt werden. Wird eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet, kann der Versicherer im Schadenfall ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
Was Sie jetzt tun können
› Betriebscheck anfragen Wir sehen uns Ihren Schutz gemeinsam an › Betriebsdaten-Check Zahlen melden oder Angebot vorbereitenWir kennen uns aus in:
Ein Wasserschaden in der Werkstatt, eine beschädigte Maschine, ein Einbruch oder ein Brandschaden: Im Moment selbst ist oft nicht die wichtigste Frage, welche Versicherung zuständig ist – sondern was jetzt zu tun ist.
Halten Sie fest, was passiert ist, solange es frisch ist, und sichern Sie, was sich sichern lässt, bevor ein größerer Schaden entsteht.
Schaden jetzt melden›Landwirtschaftlicher Betrieb? Im Formular steht dafür eine eigene Sparte bereit.
Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung – und von einem Tag auf den anderen fehlt jemand, der für den Betrieb unverzichtbar ist. Das kann Sie selbst treffen, oder eine der Personen, auf die sich Ihr Betrieb tatsächlich stützt.
Fällt der Unternehmer selbst aus, stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer darf jetzt überhaupt unterschreiben, Rechnungen bezahlen, mit Kunden und Banken sprechen?
Fällt eines Ihrer „besten Pferde im Stall" aus – Werkstattleitung, Pflegedienstleitung, Hauptverkäuferin –, geht es um Wissen und Beziehungen, die sich nicht kurzfristig ersetzen lassen.
Ist nur eine einzige Person im Betrieb unterschriftsberechtigt, kann der Betrieb bei deren plötzlichem Ausfall handlungsunfähig werden – ohne Vorsorgevollmacht dürfen weder Bank noch Vertragspartner ohne Weiteres mit einer Vertretung sprechen.
Genau für diese beiden Ausfallrichtungen haben wir einen eigenen Ansatz entwickelt: Der FAD
Kompass macht Schlüsselpersonenrisiken – ob Sie selbst oder jemand aus Ihrem Team – strukturiert
sichtbar und zeigt Lösungswege.
Was kostet der Ausfall? – Orientierungsrechner mit Ihren eigenen Zahlen ›
FAD-Kompass-Gespräch anfragen ›
Unternehmer-Notfallmappe „Wenn ich morgen ausfalle" (PDF) – kostenfrei ›
FAD KOMPASS® – eingetragene Wortmarke (DPMA Nr. 30 2025 227 906) · Konzept und Methodik: © Ingo Pachel · Alle Rechte vorbehalten.
Nicht jede Auseinandersetzung im Betrieb ist dieselbe Art von Problem. Bevor es um Versicherung geht, lohnt sich die Frage: Worum geht es eigentlich?
Was möchten Sie tun?
Ob und in welchem Umfang gewerblicher Rechtsschutz greift, hängt vom Einzelfall und den vereinbarten Bedingungen ab – wir prüfen das gern gemeinsam mit Ihnen.
Sie machen sich selbstständig? Wir begleiten Ihren Start mit dem Versicherungs-Grundschutz ab Tag 1 – und lotsen Sie zu den offiziellen Anlaufstellen für Gewerbeanmeldung, Rechtsform und Fördermittel.
Unsere Rolle ist klar: Wir beraten Sie zur Absicherung – vom Versicherungs-Grundschutz ab Tag 1 bis zur Unternehmer-Vorsorge. Für Gewerbeanmeldung, Rechtsform, Fördermittel und Steuerfragen sind die offiziellen Stellen die richtigen Ansprechpartner – hier die geprüften Anlaufstellen:
Standort im Raum Lychen (Uckermark/Brandenburg)? Dort sind andere Kammern zuständig – sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen den richtigen Kontakt.
Unternehmer-Notfallmappe „Wenn ich morgen ausfalle“ (PDF) – von Anfang an gut sortiert ›
Gründungsgespräch vereinbaren – Beratung ist bei uns immer kostenfrei ›
Hinweise und Wegweiser – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ein Moment reicht. Das Motorrad ist beschädigt, der Fahrer schwer verletzt – aber es gibt keinen Unfallgegner, gegen den Ansprüche bestehen. Genau an solchen Stellen zeigt sich, was eine Motorradversicherung wirklich kann. Unsere Komfort-Krad-Deckung kann mehr, als nur das Motorrad versichern.
Werte der Komfort-Krad-Deckung – die Grunddeckung ist abweichend.
Was wäre bei Ihnen abgesichert?›Einfach auf die Nummer tippen – Ihr Telefon wählt sie automatisch. Pannenhilfe setzt einen Schutzbrief voraus.
📱 Alle Notfallnummern im Telefon speichern
Die Nummern bleiben nach dem Speichern auch ohne
Internet in Ihrem Telefon. Zum Anrufen brauchen Sie Mobilfunkempfang.
Europäischer Unfallbericht zum Ausdrucken ›
Europäischer Unfallbericht – vor der Reise ausdrucken:
🇩🇪 🇬🇧 Deutsch–Englisch ·
🇩🇪 🇫🇷 Deutsch–Französisch ·
🇩🇪 🇪🇸 Deutsch–Spanisch
Aus dem Ausland erreichbar – 0800-Nummern funktionieren dort nicht:
Was gilt in meinem Reiseland? ›
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts – laufend aktualisiert.
Kein Angebot, keine Beratung – einfach ein paar Orte, an denen wir selbst unterwegs waren.
Tierärztliche Leistungen haben nicht einfach einen einheitlichen Pauschalpreis. Was eine Behandlung kostet, entsteht nach einer bundesweit geltenden Gebührenordnung – und die gibt keinen festen Preis vor, sondern einen Rahmen.
Wie dieser Rahmen funktioniert
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie listet die einzelnen Leistungen mit einem einfachen Gebührensatz auf. Berechnet werden darf das Einfache bis Dreifache dieses Satzes.
Wo eine Behandlung innerhalb dieses Rahmens liegt, bestimmt die Praxis nach billigem Ermessen und nach den Umständen des Einzelfalls – dazu zählen unter anderem der Zeitaufwand, die Schwierigkeit und die örtlichen Verhältnisse. Der Zeitpunkt der Leistung ist besonders zu berücksichtigen.
Im tierärztlichen Notdienst – nachts, am Wochenende und an Feiertagen – gilt ein höherer Rahmen: vom Zweifachen bis zum Vierfachen. Daneben fällt eine gesonderte Notdienstgebühr an. Zu den Gebühren kommen Arzneimittel, Material und Umsatzsteuer hinzu.
Deshalb kann dieselbe Behandlung sehr unterschiedlich ausfallen – ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat. Wer wissen möchte, woran er ist, fragt am besten vor der Behandlung nach, welcher Satz angesetzt wird.
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – amtliche Fassung ›
Rechtsverordnung des Bundes – laufend aktualisiert.
Ein Hund erschrickt, ein Pferd scheut. Niemand hat etwas falsch gemacht – und trotzdem ist jemand verletzt oder etwas beschädigt.
Warum das anders läuft als sonst
Im bürgerlichen Recht haftet man in der Regel nur, wenn man selbst etwas falsch gemacht hat. Bei Tieren ist das anders. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine eigene Haftung des Tierhalters: Wer ein Tier hält, ist für den Schaden verantwortlich, den dieses Tier einem Menschen oder einer Sache zufügt – auch dann, wenn ihn selbst kein Vorwurf trifft.
Der Grund ist die sogenannte Tiergefahr: das unberechenbare Verhalten eines Lebewesens. Auch völlig normales tierisches Verhalten kann dazu zählen.
Eine Ausnahme gilt für Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt ihres Halters zu dienen bestimmt sind. Dort kann sich der Halter entlasten, wenn er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Beim Familienhund greift diese Ausnahme nicht; beim Pferd kommt es darauf an, wozu es gehalten wird.
Was das praktisch heißt
Wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt immer von seinen Umständen ab – dazu gehört auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Genau deshalb geht es bei der Tierhalterhaftpflicht nicht um die Frage, ob man ein guter Halter ist, sondern darum, dass ein Augenblick genügt.
Bürgerliches Gesetzbuch, Haftung des Tierhalters – amtliche Fassung ›
Haftpflicht-Check – Tierhalterhaftpflicht prüfen›Eine Reitbeteiligung kommt zweimal die Woche. Das Pferd steht in einem fremden Stall. Jemand bewegt es, wenn man selbst nicht kann. Sobald andere Menschen ins Spiel kommen, ist nicht mehr selbstverständlich, wer wofür einsteht.
Zwei Rollen, die nebeneinander bestehen
Der Halter bleibt Halter. Das ist, wer über das Tier bestimmt, im eigenen Interesse für seine Kosten aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. Diese Rolle wandert nicht mit, wenn jemand anderes gerade reitet.
Wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt, kann daneben selbst verantwortlich werden – für Schäden, die das Tier während dieser Zeit einem Dritten zufügt. Ein Vertrag muss dafür nicht schriftlich sein. Anders als der Halter kann sich diese Person allerdings entlasten, wenn sie die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Beide Rollen schließen einander also nicht aus. Sie können nebeneinander stehen – und genau diese Unterscheidung ist nicht immer offensichtlich.
Worauf es dann ankommt
Was im Einzelfall gilt, hängt von der konkreten Abrede ab: Wer darf was, wie oft, unter welchen Bedingungen? Manches davon wird zwischen Pferdemenschen mündlich geregelt, weil man sich kennt. Das ist verständlich – kann aber später die Frage aufwerfen, was eigentlich vereinbart war.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Konstellation einzuordnen ist: Bringen Sie die Abrede mit, so wie sie ist. Wir schauen sie gemeinsam an.
Bürgerliches Gesetzbuch, § 834 – Haftung des Tieraufsehers – amtliche Fassung ›
Wer bei uns arbeitet, kennt das Thema nicht nur aus der Police.
Zum Hausrat gehört im Grunde alles, was Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen: Möbel, Kleidung, Geschirr, Elektrogeräte, Fahrräder, Werkzeug, Teppiche, Lampen. Auch das, woran man selten denkt – der Inhalt von Keller, Dachboden und Garage zählt dazu.
Warum sich das ändern kann
Eine Wohnung füllt sich mit den Jahren. Neue Geräte kommen dazu, ein Fahrrad wird durch ein teureres ersetzt, aus einem Zimmer wird ein Arbeitsplatz. Und was heute gekauft wird, kostet nicht dasselbe wie beim letzten Mal.
Deshalb kann der Wert, der für Ihren Hausrat einmal ermittelt wurde, von dem abweichen, was tatsächlich in Ihrer Wohnung steht. Nicht, weil damals etwas falsch gemacht wurde – sondern weil sich seitdem etwas verändert hat.
Wenn Sie einmal nachrechnen möchten
Zuhause-Check – Hausrat prüfen oder Angebot vorbereiten›Wasser läuft, eine Scheibe ist hin, nach dem Sturm fehlen Ziegel, jemand war in der Wohnung. In solchen Momenten ist die wichtigste Frage nicht, welche Versicherung zuständig ist. Sondern: Was ist jetzt zu tun?
Zuerst
Halten Sie fest, was passiert ist, solange es frisch ist: Fotos vom Schaden, wann es passiert ist, wie es dazu kam. Wenn nötig, sichern Sie zuerst – Wasser abstellen, Strom aus, Fenster zu. Reparieren Sie nichts endgültig, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Dann melden – Sie wählen nach dem, was beschädigt ist
Sie müssen sich nicht sicher sein. Wenn Sie es nicht einordnen können, wählen Sie einfach den Weg, der näher liegt – wir klären das.
Ich habe umgebaut oder modernisiert – was ist jetzt zu tun?
Ein Vertrag beschreibt eine bestimmte Situation. Ändert sich diese Situation, sollte er mitkommen.
Was dazugehört
Umzug oder neue Adresse · Heirat oder ein neuer Name · Anbau, Umbau oder Modernisierung · eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe · ein neues Nebengebäude · wenn ein Teil des Hauses jetzt anders genutzt oder vermietet wird.
Was dann passiert
Sagen Sie uns kurz, was sich geändert hat. Wir sehen nach, was das für Ihre Verträge bedeutet – und ob überhaupt etwas zu tun ist.
Änderung mitteilen›Wenn ein Gebäude versichert wird, wird es bewertet. Dabei geht es nicht darum, was es beim Verkauf einbringen würde, sondern darum, was es kosten würde, es wieder aufzubauen.
Warum sich das ändern kann
Zwei Dinge können dazwischenkommen. Das eine sind Veränderungen am Gebäude selbst: ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine neue Heizung, eine Photovoltaikanlage, ein Carport, eine Wohnung, die jetzt vermietet ist.
Das andere ist der Aufbau selbst. Was ein Haus zu bauen kostet, hängt an Material und Handwerksleistung – und beides kann sich über die Jahre verändern. Deshalb kann eine Bewertung nicht mehr passen, ohne dass Sie irgendetwas getan haben.
Woran Sie es merken
Im Alltag gar nicht. Die Frage stellt sich erst, wenn etwas passiert ist – und dann ist es für eine Prüfung zu spät. Deshalb lohnt der Blick, solange nichts passiert ist.
Einmal nachsehen
Zuhause-Check – Wohngebäude prüfen oder Angebot vorbereiten›Jemand fordert Geld von Ihnen – etwa nach einem Unfall, einem beschädigten Gegenstand oder einem Missgeschick, für das Sie verantwortlich gemacht werden.
Das ist zunächst eine Forderung, keine feststehende Tatsache. Ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich haften, muss erst geklärt werden.
Eine Haftpflichtversicherung hat dabei zwei Aufgaben: Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes erfüllt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Eine Forderung gegen Sie bedeutet also noch nicht, dass Sie zahlen müssen.
Schaden jetzt melden›Sie haben einen Anspruch – aber kommen nicht weiter?
Manchmal ist ziemlich klar, wer einen Schaden verursacht hat oder Ihnen noch etwas schuldet. Schwieriger wird es, wenn die andere Seite trotzdem nicht leistet oder zahlt.
Dann können zwei Fragen wichtig werden: Wie setzen Sie Ihren Anspruch durch – und was passiert, wenn beim anderen tatsächlich nichts zu holen ist?
Auch ein rechtskräftig festgestellter Anspruch bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich zu Ihrem Recht oder zu Ihrem Geld kommen. Genau hier kann rechtliche Unterstützung wichtig werden.
Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckbar bleiben. Das heißt aber noch nicht, dass der Schuldner auch zahlen kann.
Was möchten Sie tun?
Eine Kündigung vom Arbeitgeber, Ärger mit dem Vermieter oder eine Betriebskostenabrechnung, die Sie nicht nachvollziehen können: Bei einem Streit geht es nicht nur darum, wer am Ende recht hat.
Wichtig kann auch sein, wie schnell Sie reagieren müssen und welche Kosten entstehen können, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen.
Gerade deshalb lohnt es sich, früh zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben – bevor eine Frist verstreicht oder aus einem überschaubaren Streit ein aufwendiges Verfahren wird.
Manche Fristen sind überraschend kurz: Gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Was kann ein Rechtsstreit kosten?
Die Tabelle gilt für gewöhnliche Zivilprozesse. Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten gelten abweichende Kostenregeln: In der ersten Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Wer einen Zivilprozess vollständig verliert, trägt grundsätzlich die Kosten des Verfahrens – die eigenen und die der Gegenseite (§ 91 ZPO). Erste Instanz, nach den gesetzlichen Gebühren:
| Streitwert | Anwälte beider Seiten | Gericht | Gesamtrisiko |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 601 € | 183 € | 784 € |
| 5.000 € | 2.157 € | 512 € | 2.668 € |
| 10.000 € | 3.927 € | 849 € | 4.776 € |
| 25.000 € | 5.563 € | 1.307 € | 6.870 € |
| 50.000 € | 8.122 € | 1.914 € | 10.036 € |
| 100.000 € | 10.490 € | 3.594 € | 14.084 € |
Jede weitere Instanz kommt hinzu – wer am Ende vollständig unterliegt, trägt auch die Kosten der vorherigen Instanzen. Die Werte sind deshalb aufsummiert:
| Streitwert | 1. Instanz | bis Ende Berufung | bis Ende Revision |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 784 € | 1.695 € | 2.889 € |
| 5.000 € | 2.668 € | 5.760 € | 9.867 € |
| 10.000 € | 4.776 € | 10.301 € | 17.660 € |
| 25.000 € | 6.870 € | 14.837 € | 25.446 € |
| 50.000 € | 10.036 € | 21.678 € | 37.189 € |
| 100.000 € | 14.084 € | 30.619 € | 52.529 € |
Vereinfachtes Prozesskostenrisiko bei vollständigem Unterliegen. Einschließlich Gerichtskosten und gesetzlicher Vergütung beider Anwälte; bei Revision Vertretung durch beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte. Ohne Zeugen, Sachverständige, Reisekosten, Vollstreckung, Vergleiche und abweichende Vergütungsvereinbarungen. Beträge einschließlich 19 % Umsatzsteuer; bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen kann die tatsächliche Belastung abweichen. Beträge auf volle Euro gerundet; dadurch kann die Summe der angezeigten Einzelposten um 1 € vom ausgewiesenen Gesamtrisiko abweichen. Grundlage: RVG Anlage 1 und 2, GKG Anlage 1 und 2 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Rechtsstand: September 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was möchten Sie tun?
Eine Kündigung, ein Bußgeldbescheid oder eine andere Entscheidung kann weitreichende Folgen haben – gerade dann, wenn Sie überzeugt sind, dass sie so nicht richtig ist.
Entscheidend ist dann oft nicht nur, ob Sie sich wehren können, sondern auch wie schnell Sie reagieren müssen und welcher Weg dafür vorgesehen ist.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welche Frist läuft, welche Unterlagen gebraucht werden und ob rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.
Auch hier können Fristen sehr kurz sein: Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Was möchten Sie tun?
Ein Krankenhausaufenthalt ist selten geplant – und wirft schnell Fragen auf, an die man vorher nicht gedacht hat.
Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen: die notwendige ärztliche Behandlung, Pflege, Unterkunft und Verpflegung.
Alles, was darüber hinausgeht – etwa wahlärztliche Behandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer – zählt zu den sogenannten Wahlleistungen. Diese sind nicht automatisch enthalten und müssen vorab gesondert vereinbart werden.
Wahlleistungen wie eine wahlärztliche Behandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer gehören nicht automatisch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Sie müssen vor ihrer Erbringung gesondert vereinbart werden (§§ 2, 17 KHEntgG).
Mit uns besprechen›Mit der Geburt ändert sich einiges auf einmal – auch bei der Krankenversicherung. Ihr Kind braucht einen eigenen Versicherungsschutz, und dafür gibt es ein Zeitfenster, das leicht übersehen wird.
Sind Sie privat versichert, kann Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen besonders unkompliziert in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden – allerdings nur, wenn Sie sich rechtzeitig darum kümmern.
Auch über die eigentliche Krankenversicherung hinaus lohnt sich ein Blick auf den Schutz Ihres Kindes. Je nach gewähltem Zusatzschutz können zum Beispiel Leistungen wichtig werden, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss – etwa Unterkunft und Verpflegung für ein Elternteil beim Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, für maximal 14 Tage je Aufenthalt, oder wahlärztliche Behandlung.
Für Neugeborene kann ein besonderes Aufnahmefenster gelten: Unter den Voraussetzungen des § 198 VVG muss der Krankenversicherer eines Elternteils das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn es spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird. Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer des Elternteils darf höchstens drei Monate betragen.
Mit uns besprechen›Pflegebedürftig zu sein bedeutet zunächst nur: Man braucht dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Dingen – das kann durch Krankheit, einen Unfall oder das Alter entstehen.
Diese Hilfe kostet Geld – zu Hause durch einen Pflegedienst, im Pflegeheim oft noch deutlich mehr.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht auf eine vollständige Kostendeckung ausgelegt. Sie beteiligt sich mit gesetzlich festgelegten Leistungen, deren Höhe unter anderem vom Pflegegrad und der Versorgungsform abhängt. Verbleibende Kosten sind anderweitig zu finanzieren.
Was möchten Sie tun?
Stirbt ein Elternteil oder Partner, bricht oft nicht nur emotional, sondern auch finanziell etwas weg – vor allem, wenn ein Einkommen fehlt, das die Familie bisher mitgetragen hat.
Viele gehen davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung diese Lücke automatisch und dauerhaft auffängt. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich der Fall ist, hängt aber von mehreren Voraussetzungen ab.
Nach dem heute grundsätzlich geltenden Recht beträgt die kleine Witwen-/Witwerrente 25 % der Rente des verstorbenen Partners und wird grundsätzlich höchstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 % und setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus – etwa ein bestimmtes Lebensalter (2026: 46 Jahre und 6 Monate), die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder Erwerbsminderung. Für ältere Fälle gelten teilweise andere Regeln.
Die Familie absichern – Beratung zum Vorsorge-Check vorbereiten› Mit uns besprechen›Wer krank wird oder einen Unfall hat, denkt zuerst an die eigene Gesundheit – die finanzielle Frage kommt oft erst später: Was passiert, wenn ich meinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann?
Viele gehen davon aus, dass es dafür automatisch eine staatliche Rente gibt, sobald der eigene Beruf nicht mehr möglich ist. Die gesetzliche Regelung setzt aber an einer ganz anderen Stelle an.
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zählt nicht, ob Sie Ihren erlernten Beruf noch ausüben können. Entscheidend ist allein, wie viele Stunden täglich Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausüben könnten (§ 43 SGB VI). Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könnte – in welchem Beruf auch immer –, hat keinen Anspruch auf diese Rente.
Die Arbeitskraft absichern – Beratung zum Vorsorge-Check vorbereiten› Für die Folgen eines Unfalls vorsorgen – Unfallschutz prüfen oder Angebot vorbereiten› Mit uns besprechen›Viele denken bei der gesetzlichen Rente an einen festen Anteil des letzten Gehalts – ähnlich wie bei einer Betriebsrente oder einem Sparplan.
Tatsächlich funktioniert die Berechnung anders: Sie basiert nicht auf dem letzten Einkommen, sondern auf dem gesamten Versicherungsverlauf.
Die gesetzliche Rente entsteht aus sogenannten Entgeltpunkten. Jedes Jahr wird das eigene Einkommen mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten verglichen – wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt. Die Summe aller Punkte aus dem gesamten Erwerbsleben, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, ergibt die spätere Rente. Der letzte Verdienst allein sagt darüber wenig aus.
Für die Rente vorsorgen – Beratung zum Vorsorge-Check vorbereiten› Mit uns besprechen›Ob Eltern, Großeltern oder Paten – viele möchten für ein Kind etwas beiseitelegen: für die Ausbildung, den Führerschein, die erste eigene Wohnung, oder einfach als finanziellen Grundstein.
Bevor es um die passende Anlageform geht, lohnt sich eine andere Überlegung.
Wer für ein Kind oder Enkelkind Geld zurücklegt, entscheidet nicht nur über die Anlage. Ebenso wichtig ist, wem das Geld gehören soll, wann es verfügbar sein soll und wer bis dahin darüber verfügen kann.
Für ein Kind oder Enkelkind aufbauen – Beratung vorbereiten› Zukunft schenken – Vorsorge für Enkel ansehen› Mit uns besprechen›Wenn etwas passiert, fehlt selten der Wille zu helfen. Es fehlt die Übersicht. Wo liegt die Police? Wer ist die Hausärztin? Welche Verträge laufen noch, welche sind längst gekündigt?
Wer das einmal in Ruhe aufschreibt, nimmt anderen im Ernstfall die Sucherei ab – und sich selbst die Sorge, dass niemand Bescheid weiß.
Dafür gibt es eine Mappe zum Ausdrucken: sechs Seiten, von Hand auszufüllen, mit Platz für Ansprechpartner, Unterlagen, Verträge und den Ort, an dem alles liegt.
Die Mappe bleibt bei Ihnen. Ihre Eintragungen werden über diese Rezeption nicht gespeichert und nicht an uns gesendet. Passwörter, PIN und Gesundheitsangaben gehören ausdrücklich nicht hinein.
Bevor Sie die Mappe öffnen
Die Mappe öffnet sich in der Dokumentanzeige Ihres Geräts. Nutzen Sie dort die Zurück-Funktion,
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Wo diese Bedienelemente liegen, hängt von Ihrem Gerät ab.
Schicken Sie nur die leere Mappe. Was Sie eingetragen haben, gehört nicht in eine E-Mail.
Weitere Informationen der Mecklenburgischen Versicherung: mecklenburgische.de ›
Viele Menschen unterschätzen die tatsächlichen Kosten von Zahnersatz. Dieser Zahn-Check hilft Ihnen, die Größenordnung besser einzuordnen – in etwa drei Minuten. Er rechnet nichts aus und speichert nichts; er ordnet ein.
Orientierungswerte, Stand 07/2026 · Quellen: KZBV, Verbraucherzentrale, Bundeszahnärztekammer
Was interessiert Sie? (Mehrfachauswahl möglich)
Wählen Sie oben eine oder mehrere Behandlungen aus – die Einordnung erscheint hier.
Damit wir Ihnen ein passendes Angebot erstellen können, benötigen wir einige wenige Angaben. Sollte sich zeigen, dass vorab ein Zahnstatus oder weitere Informationen erforderlich sind, melden wir uns persönlich bei Ihnen.
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden. Anfragen vom Wochenende beantworten wir am Montag.
Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.
Dann ist für ein Angebot voraussichtlich ein aktueller Zahnstatus nötig – wir erklären Ihnen den einfachen Weg.
Diese Angabe hilft uns, ein passendes Angebot zu prüfen. Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen können je nach Tarif vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Vorbereitung Ihres persönlichen Angebots und zur Kontaktaufnahme durch Team Pachel.
Über WhatsApp senden wir nur Name, Telefonnummer und Ihre Interessen – die weiteren Angaben besprechen wir persönlich. Der vollständige Bogen geht per E-Mail.
Ein Haus bleibt nicht stehen. Über die Jahre wird modernisiert, angebaut, Technik kommt hinzu – und die Baukosten steigen. Wählen Sie einfach aus, was Sie beschäftigt. Mehrfachauswahl ist möglich, abwählen jederzeit. Auch Scheune, Nebengebäude oder ein vermietetes Haus gehören dazu – wählen Sie im Zweifel einfach „Ich bin mir nicht sicher“.
Ein Wohngebäude kann man am Schreibtisch berechnen. Verstehen kann man es erst vor Ort.
Bei Wohngebäuden gehört für uns grundsätzlich ein gemeinsamer Termin am Gebäude dazu – viele wertrelevante Details lassen sich erst dort erkennen. In der Regel erstellen wir dazu ein Exposé mit Fotodokumentation, Lageplan und dem Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Beratung.
Wenn Sie möchten, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin – bei Ihnen am Gebäude oder zunächst telefonisch. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Vorbereitung des Gesprächs und zur Kontaktaufnahme durch Team Pachel.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet: Ihre Nachricht geht an info.pachel@mecklenburgische.com Adresse kopieren
Über WhatsApp senden wir nur Name, Telefonnummer und Ihre Themen – alles Weitere besprechen wir persönlich. Der vollständige Weg geht per E-Mail.
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Drei Fragen, die wir im Gespräch mit Ihnen klären:
Das hängt von Ihrer Lage ab: angestellt, selbstständig oder verbeamtet, Einkommen, Alter, Familie. Eine private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für lange Zeit — wir schauen sie uns mit Ihnen in Ruhe an.
Eine Rückkehr ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und muss individuell geprüft werden; ab 55 Jahren bestehen besondere Hürden.
Ob ein finanzieller Spielraum besteht und wie Sie ihn für später nutzen könnten, hängt von Ihrer Lage ab. Konkrete Zahlen gehören ins persönliche Gespräch.
Konkrete Beiträge nennen wir nur im persönlichen Gespräch — mit Ihren Zahlen.
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Etwas schenken, das über den Tag hinaus trägt: eine Vorsorge, die Ihr Enkelkind auf seinem Lebensweg begleiten kann. Drei Fragen, die wir vorher mit Ihnen klären:
Wer den Vertrag abschließt und für wen er geführt wird, ist eine Gestaltungsfrage. Wir klären sie mit Ihnen — gern auch gemeinsam mit den Eltern.
Zum Führerschein, für die Ausbildung oder erst viel später: Der Zeitpunkt entscheidet mit, welche Lösung passt.
Das wird bei der Gestaltung festgelegt. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen im Gespräch.
Eine Möglichkeit, über die wir gern mit Ihnen sprechen, ist die Zukunftsvorsorge „von Klein auf“ der Mecklenburgische. Sie verbindet – je nach Gestaltung – Fondsanlage und klassisches Guthaben, mit Chancen und Risiken. Wie sie für Ihr Enkelkind gestaltet werden kann, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Konkrete Beiträge nennen wir nur im persönlichen Gespräch.
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Wählen Sie Ort und Termin – den Rest übernehmen wir.
Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.
Mit dem Absenden Ihrer E-Mail ist der Termin verbindlich gebucht. Sollte sich ausnahmsweise etwas ändern, melden wir uns rechtzeitig und finden gemeinsam einen Ersatztermin.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet: Ihre Nachricht geht an info.pachel@mecklenburgische.com Adresse kopieren
Unser regionales Empfehlungs-Netzwerk – zum Beispiel für Haus- und Liegenschaftsverwaltung oder Gründungs- und Fördermittelberatung – ist derzeit im Aufbau. Sie suchen schon heute eine gute Adresse? Fragen Sie uns einfach – wir kennen die richtigen Menschen in der Region.
Netzwerk-Empfehlung anfragen›Die Leistungen der Netzwerkpartner erbringen diese in eigener Verantwortung – Team Pachel erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
„Die strukturierte Analyse hat mir geholfen, unsere Situation klarer einzuordnen. Die Aufbereitung war verständlich und auf unsere Situation zugeschnitten.“
Kathrin PfeifferDer Seehof Rheinsberg · Hotel & Gastronomie„Die auf unsere Betriebssituation angepasste Beratung hat meinen Erwartungen entsprochen. Die transparente Darstellung war entscheidend.“
Susanne KrügerMalerbetrieb Krüger · Malerhandwerk„Als Uhrmacher mit langer Familientradition war ich sofort überzeugt. Die Beratungsstruktur trifft genau das, was uns beschäftigt.“
Thomas WittJuwelier Witt · Neustrelitz · Einzelhandel„Wir haben nach dem Gespräch die Zahl der einzubeziehenden Schlüsselpersonen von vier auf sieben erhöht. Die strukturierte Betrachtung hat uns neue Perspektiven gegeben.“
Christine JähnkeTischlerei & Fensterbau Jähnke · Handwerk„Der Ansatz zur strukturierten Betrachtung von Unternehmensrisiken zeigt enormes Potenzial. Eine sehr praxisnahe und durchdachte Herangehensweise.“
Michael VogtNickelhütte Aue GmbH · Metallverarbeitung„Die strukturierte Beratung und die klare Einordnung bestehender Absicherungen im Gesamtbild hat mich überzeugt. Eine enorme Nähe zur Risikolandschaft des Mittelstands.“
Hauke HoffmannRegionaldirektion Stendal · VersicherungsvertriebPersönliche Rückmeldungen zur Beratung durch unsere Geschäftsstelle – Veröffentlichung mit Einwilligung.
„Das Ergebnis ist sehr gelungen. […] Ich glaube, dass du deinen Kunden und Interessenten ein modernes, vertrauensvolles und zukunftsweisendes Angebot bietest.“
Andreas SchreiberVertriebsdirektor im RuhestandRückmeldung zur digitalen Rezeption – Veröffentlichung mit Einwilligung.
Jobs & Karriere
Wir sind ein wachsendes Team in Neustrelitz und Lychen. Deshalb lernen wir gern Menschen kennen, die in der Region bleiben oder hierher zurückkommen möchten und einen Beruf mit Kundenkontakt, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten suchen.
Ob gerade eine konkrete Stelle frei ist oder nicht: Ein Gespräch kann trotzdem der Anfang von etwas sein.
Du musst nicht weg, um was zu werden.
Klar, nach der Schule denken viele erstmal: ab nach Berlin, Hamburg, irgendwo, wo „was los ist“. Muss aber nicht.
Wir bilden dich hier bei uns aus – als Kaufmann oder Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen. Bei uns lernst du nicht nur den Job. Du lernst, wie man mit Menschen arbeitet, Verantwortung übernimmt und sich was aufbaut – direkt in deiner Region.
Was du bei uns lernst
Wie man Kunden wirklich berät, nicht nur Verträge verkauft. Wie eine moderne Versicherungsagentur läuft – digital, organisiert, menschlich. Was Verantwortung heißt, bevor sie dir jemand aufdrückt.
Zwei Richtungen, eine Ausbildung
Du musst dich am Anfang noch nicht festlegen. Die ersten Monate zeigen ohnehin, wo du besonders gut bist – und wo es dir am meisten Spaß macht.
Organisation & Kundenservice – du bearbeitest Anfragen, bereitest Angebote vor, organisierst Vorgänge und bist die verlässliche Anlaufstelle im Alltag unserer Kunden.
Kundenberatung, Digital & Social Media – du berätst Kunden direkt, bringst dich in unsere digitale Arbeit ein und übernimmst Verantwortung für die Außendarstellung der Agentur.
Dein Bereich kann mit dir wachsen
Du sollst bei uns nicht nur Vorgänge bearbeiten. Wenn du Lust darauf hast, kannst du eigene Verantwortung übernehmen – zum Beispiel für unsere Social-Media-Aktivitäten und die digitale Kommunikation der Agentur.
Dazu können gehören: Ideen für Instagram, Facebook und andere Kanäle entwickeln; Beiträge, kurze Videos und Einblicke aus unserem Agenturalltag gestalten; Aktionen und Kampagnen mit vorbereiten; unsere Digitale Rezeption aus Sicht einer jungen Generation mitentwickeln; neue digitale Werkzeuge und KI-Anwendungen ausprobieren und sinnvoll in den Arbeitsalltag integrieren; beobachten, welche Themen junge Kunden wirklich interessieren; eigene Ideen vorstellen und – wenn sie gut sind – auch selbst umsetzen.
Du musst dafür kein fertiger Social-Media-Profi sein. Viel wichtiger ist uns, dass du Ideen hast, Verantwortung übernehmen möchtest und Lust darauf hast, etwas mitzugestalten.
Bei uns sollst du nicht nur lernen, wie unser Unternehmen heute funktioniert. Du darfst mitgestalten, wie es morgen arbeitet.
Wichtig dabei: Social-Media-Verantwortung heißt nicht privates Posten für die Agentur. Wir stellen die Accounts, die Zugänge und klare Freigaberegeln bereit. Du bekommst echte Gestaltungsfreiheit – innerhalb eines professionellen Rahmens.
Und danach?
Ausbildung ist bei uns kein Endpunkt, sondern der Anfang. Wer will und sich gut entwickelt, kann bei uns langfristig: später selbst ausbilden – über den Ausbilderschein; sich Richtung Juniorpartner entwickeln; bei entsprechend guter Entwicklung perspektivisch auch an der Agentur beteiligt werden.
Das ist keine Garantie – aber eine echte Perspektive, die die wenigsten Ausbildungsplätze bieten.
Was du mitbringen solltest
Einen Schulabschluss. Welchen, ist für uns weniger entscheidend als das, was du daraus machen willst – Engagement, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft zu lernen zählen bei uns mehr als die Überschrift auf deinem Zeugnis.
Lust auf Menschen, nicht nur auf Aktenordner. Zuverlässigkeit – das meinen wir ernst. Bock, was zu lernen, statt nur Dienst nach Vorschrift.
Der Rest? Lernt man.
Sicherheit trifft Gestaltungsspielraum
Du startest in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis – festes Gehalt, klare Ausbildung, keine Wagnisse. Und trotzdem: genug Freiraum, eigene Ideen einzubringen und dich auszuprobieren.
Neustrelitz und Lychen. Nicht Berlin. Und trotzdem eine Perspektive.
Interesse?
Du möchtest uns kennenlernen? Dann nutze einfach den kurzen Kontaktweg hier auf der Seite – zunächst ohne Anschreiben und Lebenslauf.
Oder sprich uns einfach direkt an.
Geschäftsstelle Ingo Pachel · Neustrelitz · Lychen
Meld dich – in einer Minute
Gute Arbeit muss nicht Vollzeit heißen.
Wir suchen Verstärkung für unseren Innendienst – auf Basis von 30 Wochenstunden. Für alle, die einen Job mit echter Verantwortung suchen, aber nicht rund um die Uhr im Büro sitzen wollen.
Entscheidend ist, was Sie leisten – nicht, wie viele Stunden davon Vollzeit sind.
Ihre Aufgaben
Kundenanliegen bearbeiten – Anfragen, Verträge, Schäden. Angebote vorbereiten und Vorgänge organisieren. Ansprechperson sein für unsere Kundschaft im Alltag.
Was Sie mitbringen sollten
Erfahrung im Umgang mit Kunden – persönlich, telefonisch oder schriftlich. Sicherer Umgang mit Word und üblicher Bürokommunikation. Freude daran, Vorgänge sauber zu organisieren und nachzuhalten. Zuverlässigkeit und eigenständiges Arbeiten. Bereitschaft, sich in Versicherungsfragen einzuarbeiten. Offenheit für digitale Arbeitsweisen und neue Werkzeuge.
Versicherungskenntnisse sind keine Voraussetzung. Wenn Sie sich bei uns gut entwickeln und Interesse haben, unterstützen wir Sie bei der berufsbegleitenden Qualifizierung zum Versicherungsfachmann bzw. zur Versicherungsfachfrau.
Was Sie bei uns finden
Ein festes Team, klare Aufgaben und planbare, feste Arbeitszeiten – in einem Umfeld, in dem Erfahrung und gute Arbeit zählen, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie arbeiten.
Interesse?
Sie möchten uns kennenlernen? Dann nutzen Sie einfach den kurzen Kontaktweg hier auf der Seite – zunächst ohne Anschreiben und Lebenslauf.
Oder sprechen Sie uns einfach direkt an.
Geschäftsstelle Ingo Pachel · Neustrelitz · Lychen
Meld dich – in einer Minute
Du telefonierst gern und suchst einen Nebenjob, der sich wirklich nach deinem Alltag richtet, nicht andersrum? Ob du noch zur Schule gehst, gerade in Elternzeit bist, im Ruhestand bist oder aus einem ganz anderen Grund nach ein paar Stunden die Woche suchst – wichtig ist uns, dass du gern telefonierst.
Bei uns rufst du für uns Kunden an und vereinbarst Beratungstermine – zu Zeiten, die zu deinem Alltag passen. Keine Kaltakquise, kein Verkaufsgespräch, keine Beratung: Du rufst Menschen an, die bereits unsere Kunden sind, fragst nach einem passenden Termin, trägst ihn ein, fertig.
Was du bei uns machst
Du rufst Kunden an oder nimmst Rückrufe entgegen, sprichst kurz mit ihnen und findest gemeinsam einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Team. Die Termine trägst du direkt in unseren Kalender ein.
Was du mitbringen solltest
Du telefonierst gern und bist am Telefon freundlich und verständlich. Du bist zuverlässig – wenn du einen Termin zum Telefonieren mit uns vereinbart hast, hältst du ihn ein. Du kannst dich selbst organisieren.
Versicherungswissen brauchst du dafür nicht.
Wie das zeitlich funktioniert
Am liebsten würden wir dienstags und donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr telefonieren – an diesen beiden Tagen sind wir ohnehin bis 18 Uhr für unsere Kunden da, und die Erreichbarkeit ist dann am besten. Passt das mit deinem Alltag nicht zusammen, sprechen wir gern auch über 17 bis 19 Uhr oder eine andere Lösung – die genauen Stunden legen wir gemeinsam fest.
Die Vergütung liegt am gesetzlichen Mindestlohn. Bei zwei bis vier Stunden die Woche kommen so ungefähr 120 bis 240 Euro im Monat zusammen.
Und falls du noch ganz am Anfang stehst
Bist du noch in der Schule oder überlegst gerade, wie es beruflich weitergehen soll? Dann kann aus diesem Minijob auch mehr werden – bei uns kannst du später eine Ausbildung machen. Das ist keine Voraussetzung, nur eine Möglichkeit, falls sie zu dir passt.
Interesse?
Dann nutze einfach den kurzen Kontaktweg hier auf der Seite – zunächst ohne Anschreiben und Lebenslauf.
Oder sprich uns einfach direkt an.
Geschäftsstelle Ingo Pachel · Neustrelitz · Lychen
Meld dich – in einer Minute
Nicht jede gute Idee passt in eine ausgeschriebene Stelle. Wenn du das Gefühl hast, dass du zu uns passen könntest – mit Ausbildung, mit Berufserfahrung oder ganz ohne Versicherungshintergrund – melde dich einfach.
Du brauchst dafür zunächst weder Anschreiben noch Lebenslauf. Uns reicht:
Wie wir dich erreichen können. Was dich an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert. In welchem Bereich du dich siehst – oder dass du das noch offenlassen möchtest.
Wir melden uns zurück. Dann sehen wir gemeinsam weiter.
Meld dich – in einer Minute
Angaben gemäß § 5 DDG
Ingo Pachel
Geschäftsstelle der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Markt 15 · 17235 Neustrelitz
Telefon: 03981 206354
E-Mail: info.pachel@mecklenburgische.com
Zweigstelle: Markt 10a · 17279 Lychen · Telefon: 039888 543933
Tätigkeit / Erlaubnis: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, tätig als Ausschließlichkeitsvertreter der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G., Hannover.
Vermittlerregister: Registrierungsnummer: D-6KY7-YNXWV-55
Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
www.vermittlerregister.info
Zuständige Aufsichts-/Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59–68 VVG, Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) – einsehbar über www.gesetze-im-internet.de
Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de · Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
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