Ein Kontakt mit allen wichtigen Nummern.Die Nummern bleiben nach dem Speichern auch ohne Internet in Ihrem Telefon. Zum Anrufen brauchen Sie Mobilfunkempfang.
Hinter gutem Service steht ein starkes Team –
sprechen Sie uns gern an.
Alle Wege führen zum Markt – dort finden Sie uns.
Kundenservice
Formulare & Anliegen von A bis Z
Erledigen Sie Ihr Anliegen bequem von zu Hause – Schaden und eVB
direkt bei uns (schnellster Weg), weitere Services über die offiziellen
Formulare der Mecklenburgischen.
Hallo ME – Ihr digitales Postfach der Mecklenburgischenantippen zum Öffnen ▾
Für unsere Bestandskunden: Alle Versicherungsdokumente jederzeit griffbereit,
Rechnungen & Belege zur Krankenversicherung einfach per Foto einreichen –
kostenlos, sicher, papierlos. Auch am PC nutzbar.
Je genauer Ihre Angaben,
desto schneller erledigen wir Ihr Anliegen – meist ganz ohne Rückfragen.
Nummer gerade nicht zur Hand? In der Hallo-ME-App finden Sie Ihre Verträge und Versicherungsscheinnummern jederzeit griffbereit – hilfreich auch, wenn eine Service- oder Notfallnummer danach fragt. Hallo ME ansehen und einrichten ›
Das brauchen wir dazu in der Regel:
Hausrat, Wohngebäude oder beides prüfen lassen. Einen
Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie und melden uns.
Was möchten Sie absichern?
Wer zur Miete wohnt, wählt in der Regel
Hausrat. Eigentümer können Hausrat und Wohngebäude gemeinsam prüfen lassen.
Ihr Zuhause
Ihre Anschrift wird benötigt,
weil Tarifzone und Elementarrisiko standortabhängig sind.
Ohne Keller, Speicher, Balkon und
Terrasse – es sei denn, sie sind zu Wohnzwecken ausgebaut.
Hausrat
Jede dieser Vorkehrungen kann den Beitrag senken.
Beide sind für den umfassenderen Schutz
vorausgewählt. Sie können sie abwählen, wenn Sie sie nicht wünschen.
Wohngebäude
Ein Gebäude sollte man nicht nur am Bildschirm
beurteilen. Wir fragen hier nur, was Sie sicher wissen – den Rest erfassen wir gemeinsam
beim Besichtigungstermin.
Bitte geben Sie Dach und
Wasserleitungen getrennt an. Beide Angaben sind erforderlich.
Vorausgewählt. Sie können den Schutz
abwählen, wenn Sie ihn nicht wünschen.
Besichtigung
Mit Ihren Angaben bereiten wir das Angebot
vor. Anschließend schauen wir uns das Gebäude gemeinsam an. Dabei erfassen wir die
versicherungsrelevanten Merkmale, damit Sie Bauart, Sanierungen und weitere Gebäudedetails
nicht selbst fachlich einordnen müssen.
Sie können im geöffneten
E-Mail-Entwurf zusätzlich Fotos anhängen. Sie unterstützen die Vorbereitung, ersetzen aber
nicht den gemeinsamen Termin am Gebäude.
Bestehender Vertrag
Angebot anfordern
Sie erhalten Beitrag, Leistungen und die
passenden Kundeninformationen. Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch
Versicherungsschutz.
Für die Vertragsunterlagen
Für ein verlässliches Angebot ist eine
individuelle Prüfung erforderlich. Ihre übrigen Angaben können Sie trotzdem vollständig übermitteln.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an.
Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich
per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Bestehenden Schutz prüfen oder ein persönliches Angebot
vorbereiten. Einen Beitrag können wir daraus noch nicht berechnen – den rechnen wir für Sie
und melden uns.
Worum geht es?
Ihre Situation
Halten Sie
Hunde oder Pferde? Dann wählen Sie oben zusätzlich Tierhalterhaftpflicht – in der
Privathaftpflicht sind sie nicht enthalten.
Tiere
Hunde und Pferde sind in der
Privathaftpflicht nicht enthalten. Katzen, Kleintiere, Kleinvieh, Bienen und Assistenzhunde dagegen schon.
Für die tarifliche Einordnung benötigen wir die Gesamtzahl der vorhandenen Hunde.
Besonderheiten
Umfang
Höchste wählbare Versicherungssumme:
50 Mio. €
Für den umfassendsten
wählbaren Schutz sind beide Zusatzbausteine vorausgewählt. Entfernen Sie einen Haken,
wenn Sie den jeweiligen Baustein nicht wünschen.
Bestehender Vertrag
Angebot anfordern
Sie erhalten Beitrag, Leistungen und die
passenden Kundeninformationen. Mit dem Absenden entsteht weder ein Antrag noch
Versicherungsschutz.
Für die Vertragsunterlagen
Beide Unterschriftswege beginnen
mit einer E-Mail – deshalb brauchen wir hier eine Adresse.
Für ein verlässliches Angebot ist eine
individuelle Prüfung erforderlich. Ihre übrigen Angaben können Sie trotzdem vollständig übermitteln.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an.
Ihre Angaben dienen der Vorbereitung eines persönlichen Angebots und werden ausschließlich
per E-Mail an Team Pachel übergeben.
Wenige Angaben, mit denen wir Ihren bestehenden Schutz prüfen
oder ein passendes Angebot vorbereiten können. Ein Beitrag lässt sich daraus noch nicht
berechnen – dafür sprechen wir persönlich.
Ihr Einkauf im Jahr: Material, Ware, Teile –
zum Beispiel Farbe beim Maler, Ware im Regal beim Händler, Ersatzteile in der Werkstatt.
Eine bewusste 0 ist eine gültige Angabe – ein leeres Feld dagegen
behandeln wir als noch nicht ausgefüllt.
Diesen Weg bieten wir ausschließlich per E-Mail an –
es geht um vertrauliche Betriebs- und Vertragsdaten.
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“)
erhalten Sie von uns digital – daher benötigen wir zwingend Ihre E-Mail-Adresse.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet:
Ihre Nachricht geht aninfo.pachel@mecklenburgische.comAdresse kopieren
Vertragsänderungen – etwa zur Bankverbindung – nehmen wir per E-Mail entgegen. So sind Ihre Angaben auf dem sichereren Weg bei uns.
Die passenden Kundeninformationen erhalten Sie
zusammen mit Ihrem persönlichen Angebot. Sie müssen die Unterlagen jetzt nicht separat öffnen.
Zusätzlich erhalten Sie
die Unterlagen, die Sie vor einer späteren Unterschrift prüfen können. Ein Antrag entsteht erst
durch Ihre Unterschrift.
Über WhatsApp bitte keine sensiblen Daten oder Unterlagen senden – dafür gibt es den E-Mail-Weg.
Ihre Angaben werden auf unserer Website nicht
gespeichert. Wenn Sie E-Mail oder WhatsApp auswählen, werden sie als vorbereitete
Nachricht an den gewählten Dienst übergeben. Team Pachel erhält die Angaben erst,
wenn Sie die Nachricht selbst absenden.
Hausrat-Wert schnell ermitteln
Unverbindliche Orientierungshilfe – rechnet nur auf dieser Seite,
nichts wird gespeichert. Die passende Versicherungssumme klären wir gern gemeinsam.
Im aktuellen Tarif sind mindestens 675 € je m²
Wohnfläche Voraussetzung dafür, dass die Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“
vereinbart werden kann. Ob dieser Wert für Ihre Ausstattung ausreicht, klären wir gemeinsam.
Ihre Orientierungssumme erscheint hier, sobald Sie etwas eintragen.
Lebenswelten
Was passt zu Ihrem Leben?
UNTERWEGSMotorrad · Auto · Camper · FahrradWir kennen diese Welt nicht nur aus dem Büro.
Mein Betrieb verändert sich – was muss ich beachten?▾zuklappen ▴
Ein neuer Mitarbeiter, eine neue Maschine, ein zusätzliches Fahrzeug, mehr
Fläche, ein neuer Tätigkeitsbereich, ein höherer Umsatz: Betriebe verändern sich ständig – oft
schrittweise, ohne dass ein einzelner Moment „jetzt ist etwas Neues" markiert.
Der bestehende Versicherungsschutz bezieht sich aber auf den Betrieb, wie er beim
Vertragsschluss beschrieben wurde. Verändert sich der Betrieb, ohne dass der Versicherer davon
erfährt, kann eine Lücke zwischen dem versicherten und dem tatsächlichen Betrieb entstehen.
Nach § 23 VVG darf die Gefahr nach Vertragsschluss nicht ohne
Einwilligung des Versicherers erhöht werden – geschieht dies dennoch oder unabhängig vom
eigenen Willen, muss es unverzüglich angezeigt werden. Wird eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet,
kann der Versicherer im Schadenfall ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
In meinem Betrieb ist etwas passiert – was muss ich jetzt tun?▾zuklappen ▴
Ein Wasserschaden in der Werkstatt, eine beschädigte Maschine, ein Einbruch oder ein
Brandschaden: Im Moment selbst ist oft nicht die wichtigste Frage, welche
Versicherung zuständig ist – sondern was jetzt zu tun ist.
Halten Sie fest, was passiert ist, solange es frisch ist, und sichern Sie, was sich sichern
lässt, bevor ein größerer Schaden entsteht.
Landwirtschaftlicher Betrieb? Im
Formular steht dafür eine eigene Sparte bereit.
Was passiert, wenn plötzlich jemand Wichtiges ausfällt?▾zuklappen ▴
Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung – und von einem Tag auf den
anderen fehlt jemand, der für den Betrieb unverzichtbar ist. Das kann Sie selbst treffen, oder
eine der Personen, auf die sich Ihr Betrieb tatsächlich stützt.
Fällt der Unternehmer selbst aus, stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer darf jetzt
überhaupt unterschreiben, Rechnungen bezahlen, mit Kunden und Banken sprechen?
Fällt eines Ihrer „besten Pferde im Stall" aus – Werkstattleitung, Pflegedienstleitung,
Hauptverkäuferin –, geht es um Wissen und Beziehungen, die sich nicht kurzfristig ersetzen
lassen.
Ist nur eine einzige Person im Betrieb unterschriftsberechtigt, kann
der Betrieb bei deren plötzlichem Ausfall handlungsunfähig werden – ohne Vorsorgevollmacht
dürfen weder Bank noch Vertragspartner ohne Weiteres mit einer Vertretung sprechen.
Ob und in welchem Umfang
gewerblicher Rechtsschutz greift, hängt vom Einzelfall und den vereinbarten Bedingungen ab –
wir prüfen das gern gemeinsam mit Ihnen.
Ich mache mich selbstständig – woran muss ich bei der Absicherung denken?▾zuklappen ▴
Sie machen sich selbstständig? Wir begleiten Ihren
Start mit dem Versicherungs-Grundschutz ab Tag 1 – und lotsen Sie zu den offiziellen
Anlaufstellen für Gewerbeanmeldung, Rechtsform und Fördermittel.
Unsere Rolle ist klar: Wir beraten Sie zur Absicherung – vom
Versicherungs-Grundschutz ab Tag 1 bis zur Unternehmer-Vorsorge. Für Gewerbeanmeldung,
Rechtsform, Fördermittel und Steuerfragen sind die offiziellen Stellen die richtigen
Ansprechpartner – hier die geprüften Anlaufstellen:
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft – Wissen, Checklisten, Businessplan, Expertenforum www.existenzgruendungsportal.de
Gründerplattform (BMWE & KfW) – digital von der Geschäftsidee bis zur Gründung gruenderplattform.de
Hinweise und Wegweiser – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Und wenn beim Unfall niemand anderes schuld ist?zuklappen ▴
Ein Moment reicht. Das Motorrad ist beschädigt, der Fahrer schwer verletzt –
aber es gibt keinen Unfallgegner, gegen den Ansprüche bestehen. Genau an solchen
Stellen zeigt sich, was eine Motorradversicherung wirklich kann.
Unsere Komfort-Krad-Deckung kann mehr, als nur das Motorrad versichern.
Fahrerversicherung bis 15 Mio. €für Personenschäden bei selbstverschuldeten Unfällen
Krad-Bekleidungsschutz bis 4.000 €Schutzkleidung und Helm
Neupreis-/Kaufwertentschädigung bis 36 Monatenach Erstzulassung des Fahrzeugs
Werte der Komfort-Krad-Deckung – die Grunddeckung ist abweichend.
Tierärztliche Leistungen haben nicht einfach einen einheitlichen Pauschalpreis.
Was eine Behandlung kostet, entsteht nach einer bundesweit geltenden
Gebührenordnung – und die gibt keinen festen Preis vor, sondern einen Rahmen.
Wie dieser Rahmen funktioniert
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine
Rechtsverordnung des Bundes. Sie listet die einzelnen Leistungen mit einem einfachen
Gebührensatz auf. Berechnet werden darf das Einfache bis Dreifache dieses Satzes.
Wo eine Behandlung innerhalb dieses Rahmens liegt, bestimmt die Praxis nach billigem
Ermessen und nach den Umständen des Einzelfalls – dazu zählen unter anderem
der Zeitaufwand, die Schwierigkeit und die örtlichen Verhältnisse. Der Zeitpunkt
der Leistung ist besonders zu berücksichtigen.
Im tierärztlichen Notdienst – nachts, am Wochenende und an Feiertagen –
gilt ein höherer Rahmen: vom Zweifachen bis zum Vierfachen. Daneben fällt eine
gesonderte Notdienstgebühr an. Zu den Gebühren kommen Arzneimittel, Material und
Umsatzsteuer hinzu.
Deshalb kann dieselbe Behandlung sehr unterschiedlich ausfallen – ohne dass
jemand etwas falsch gemacht hat. Wer wissen möchte, woran er ist, fragt am besten
vor der Behandlung nach, welcher Satz angesetzt wird.
Ein Hund erschrickt, ein Pferd scheut. Niemand hat etwas falsch gemacht – und
trotzdem ist jemand verletzt oder etwas beschädigt.
Warum das anders läuft als sonst
Im bürgerlichen Recht haftet man in der Regel nur, wenn man selbst etwas falsch
gemacht hat. Bei Tieren ist das anders. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine eigene
Haftung des Tierhalters: Wer ein Tier hält, ist für den Schaden verantwortlich,
den dieses Tier einem Menschen oder einer Sache zufügt – auch dann, wenn ihn
selbst kein Vorwurf trifft.
Der Grund ist die sogenannte Tiergefahr: das unberechenbare Verhalten eines
Lebewesens. Auch völlig normales tierisches Verhalten kann dazu zählen.
Eine Ausnahme gilt für Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
Unterhalt ihres Halters zu dienen bestimmt sind. Dort kann sich der Halter entlasten,
wenn er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Beim Familienhund greift diese Ausnahme
nicht; beim Pferd kommt es darauf an, wozu es gehalten wird.
Was das praktisch heißt
Wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt immer von seinen Umständen ab –
dazu gehört auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Genau deshalb
geht es bei der Tierhalterhaftpflicht nicht um die Frage, ob man ein guter Halter ist,
sondern darum, dass ein Augenblick genügt.
Eine Reitbeteiligung kommt zweimal die Woche. Das Pferd steht in einem fremden Stall.
Jemand bewegt es, wenn man selbst nicht kann. Sobald andere Menschen ins Spiel kommen,
ist nicht mehr selbstverständlich, wer wofür einsteht.
Zwei Rollen, die nebeneinander bestehen
Der Halter bleibt Halter. Das ist, wer über das Tier bestimmt, im eigenen
Interesse für seine Kosten aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. Diese
Rolle wandert nicht mit, wenn jemand anderes gerade reitet.
Wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt, kann daneben selbst
verantwortlich werden – für Schäden, die das Tier während dieser Zeit
einem Dritten zufügt. Ein Vertrag muss dafür nicht schriftlich sein. Anders als
der Halter kann sich diese Person allerdings entlasten, wenn sie die erforderliche
Sorgfalt beachtet hat.
Beide Rollen schließen einander also nicht aus. Sie können nebeneinander
stehen – und genau diese Unterscheidung ist nicht immer offensichtlich.
Worauf es dann ankommt
Was im Einzelfall gilt, hängt von der konkreten Abrede ab: Wer darf was, wie oft,
unter welchen Bedingungen? Manches davon wird zwischen Pferdemenschen mündlich
geregelt, weil man sich kennt. Das ist verständlich – kann aber später die
Frage aufwerfen, was eigentlich vereinbart war.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Konstellation einzuordnen ist: Bringen Sie die
Abrede mit, so wie sie ist. Wir schauen sie gemeinsam an.
Wer bei uns arbeitet, kennt das Thema nicht nur aus der Police.
Flocke am Arbeitsplatz. Das Leckerli lag da schon.Und ein paar Wochen später. Solche Tage gehören auch dazu.Maksim unterwegs mit seinem Hund.
Was gehört eigentlich zu meinem Hausrat?zuklappen ▴
Zum Hausrat gehört im Grunde alles, was Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen:
Möbel, Kleidung, Geschirr, Elektrogeräte, Fahrräder, Werkzeug, Teppiche, Lampen.
Auch das, woran man selten denkt – der Inhalt von Keller, Dachboden und Garage zählt dazu.
Warum sich das ändern kann
Eine Wohnung füllt sich mit den Jahren. Neue Geräte kommen dazu, ein Fahrrad wird durch
ein teureres ersetzt, aus einem Zimmer wird ein Arbeitsplatz. Und was heute gekauft wird,
kostet nicht dasselbe wie beim letzten Mal.
Deshalb kann der Wert, der für Ihren Hausrat einmal ermittelt wurde, von dem abweichen,
was tatsächlich in Ihrer Wohnung steht. Nicht, weil damals etwas falsch gemacht wurde –
sondern weil sich seitdem etwas verändert hat.
Wasser läuft, eine Scheibe ist hin, nach dem Sturm fehlen Ziegel, jemand war in der
Wohnung. In solchen Momenten ist die wichtigste Frage nicht, welche Versicherung zuständig
ist. Sondern: Was ist jetzt zu tun?
Zuerst
Halten Sie fest, was passiert ist, solange es frisch ist: Fotos vom Schaden, wann es
passiert ist, wie es dazu kam. Wenn nötig, sichern Sie zuerst – Wasser abstellen, Strom aus,
Fenster zu. Reparieren Sie nichts endgültig, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Dann melden – Sie wählen nach dem, was beschädigt ist
Sie müssen sich nicht sicher sein. Wenn Sie es nicht einordnen
können, wählen Sie einfach den Weg, der näher liegt – wir klären das.
Bei mir hat sich etwas verändertzuklappen ▴
Ich habe umgebaut oder modernisiert – was ist jetzt zu tun?
Ein Vertrag beschreibt eine bestimmte Situation. Ändert sich diese Situation, sollte er
mitkommen.
Was dazugehört
Umzug oder neue Adresse · Heirat oder ein neuer Name · Anbau, Umbau oder Modernisierung ·
eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe · ein neues Nebengebäude · wenn ein Teil des
Hauses jetzt anders genutzt oder vermietet wird.
Was dann passiert
Sagen Sie uns kurz, was sich geändert hat. Wir sehen nach, was das für Ihre Verträge
bedeutet – und ob überhaupt etwas zu tun ist.
Wenn ein Gebäude versichert wird, wird es bewertet. Dabei geht es nicht darum, was es
beim Verkauf einbringen würde, sondern darum, was es kosten würde, es wieder aufzubauen.
Warum sich das ändern kann
Zwei Dinge können dazwischenkommen. Das eine sind Veränderungen am Gebäude selbst:
ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine neue Heizung, eine Photovoltaikanlage,
ein Carport, eine Wohnung, die jetzt vermietet ist.
Das andere ist der Aufbau selbst. Was ein Haus zu bauen kostet, hängt an Material und
Handwerksleistung – und beides kann sich über die Jahre verändern. Deshalb kann eine
Bewertung nicht mehr passen, ohne dass Sie irgendetwas getan haben.
Woran Sie es merken
Im Alltag gar nicht. Die Frage stellt sich erst, wenn etwas passiert ist – und dann ist es
für eine Prüfung zu spät. Deshalb lohnt der Blick, solange nichts passiert ist.
Jemand fordert Geld von Ihnen – etwa nach einem Unfall, einem beschädigten
Gegenstand oder einem Missgeschick, für das Sie verantwortlich gemacht werden.
Das ist zunächst eine Forderung, keine feststehende Tatsache. Ob und in welcher
Höhe Sie tatsächlich haften, muss erst geklärt werden.
Eine Haftpflichtversicherung hat dabei zwei Aufgaben:
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des bestehenden
Versicherungsschutzes erfüllt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Eine Forderung
gegen Sie bedeutet also noch nicht, dass Sie zahlen müssen.
Sie haben einen Anspruch – aber kommen nicht weiter?
Manchmal ist ziemlich klar, wer einen Schaden verursacht hat oder Ihnen noch etwas
schuldet. Schwieriger wird es, wenn die andere Seite trotzdem nicht leistet oder zahlt.
Dann können zwei Fragen wichtig werden: Wie setzen Sie Ihren Anspruch durch – und was
passiert, wenn beim anderen tatsächlich nichts zu holen ist?
Auch ein rechtskräftig festgestellter Anspruch bedeutet nicht automatisch, dass Sie
tatsächlich zu Ihrem Recht oder zu Ihrem Geld kommen. Genau hier kann rechtliche
Unterstützung wichtig werden.
Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann grundsätzlich
30 Jahre vollstreckbar bleiben. Das heißt aber noch nicht, dass der Schuldner auch
zahlen kann.
Ich habe Streit – wer hat eigentlich recht?zuklappen ▴
Eine Kündigung vom Arbeitgeber, Ärger mit dem Vermieter oder eine
Betriebskostenabrechnung, die Sie nicht nachvollziehen können: Bei einem Streit geht es
nicht nur darum, wer am Ende recht hat.
Wichtig kann auch sein, wie schnell Sie reagieren müssen und welche Kosten entstehen
können, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen.
Gerade deshalb lohnt es sich, früh zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben – bevor
eine Frist verstreicht oder aus einem überschaubaren Streit ein aufwendiges Verfahren
wird.
Manche Fristen sind überraschend kurz: Gegen eine
Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen
Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Was kann ein Rechtsstreit kosten?
Die Tabelle gilt für gewöhnliche Zivilprozesse. Für
Verfahren vor den Arbeitsgerichten gelten abweichende Kostenregeln: In der ersten Instanz
trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Wer einen Zivilprozess vollständig verliert, trägt
grundsätzlich die Kosten des Verfahrens – die eigenen und die der Gegenseite (§ 91 ZPO).
Erste Instanz, nach den gesetzlichen Gebühren:
Streitwert
Anwälte beider Seiten
Gericht
Gesamtrisiko
1.000 €
601 €
183 €
784 €
5.000 €
2.157 €
512 €
2.668 €
10.000 €
3.927 €
849 €
4.776 €
25.000 €
5.563 €
1.307 €
6.870 €
50.000 €
8.122 €
1.914 €
10.036 €
100.000 €
10.490 €
3.594 €
14.084 €
Wenn der Streit weitergeht: Berufung und Revision ▾
Jede weitere Instanz kommt hinzu – wer am Ende
vollständig unterliegt, trägt auch die Kosten der vorherigen Instanzen. Die Werte sind
deshalb aufsummiert:
Streitwert
1. Instanz
bis Ende Berufung
bis Ende Revision
1.000 €
784 €
1.695 €
2.889 €
5.000 €
2.668 €
5.760 €
9.867 €
10.000 €
4.776 €
10.301 €
17.660 €
25.000 €
6.870 €
14.837 €
25.446 €
50.000 €
10.036 €
21.678 €
37.189 €
100.000 €
14.084 €
30.619 €
52.529 €
Vereinfachtes Prozesskostenrisiko bei vollständigem
Unterliegen. Einschließlich Gerichtskosten und gesetzlicher Vergütung beider Anwälte; bei
Revision Vertretung durch beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte. Ohne Zeugen,
Sachverständige, Reisekosten, Vollstreckung, Vergleiche und abweichende
Vergütungsvereinbarungen. Beträge einschließlich 19 % Umsatzsteuer; bei
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen kann die tatsächliche Belastung abweichen.
Beträge auf volle Euro gerundet; dadurch kann die Summe der angezeigten Einzelposten um
1 € vom ausgewiesenen Gesamtrisiko abweichen.
Grundlage: RVG Anlage 1 und 2, GKG Anlage 1 und 2 (BGBl. 2025 I Nr. 109).
Rechtsstand: September 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ich soll eine Entscheidung hinnehmen, die ich für falsch haltezuklappen ▴
Eine Kündigung, ein Bußgeldbescheid oder eine andere Entscheidung kann weitreichende
Folgen haben – gerade dann, wenn Sie überzeugt sind, dass sie so nicht richtig ist.
Entscheidend ist dann oft nicht nur, ob Sie sich wehren können, sondern auch wie schnell
Sie reagieren müssen und welcher Weg dafür vorgesehen ist.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welche Frist läuft, welche Unterlagen gebraucht
werden und ob rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.
Auch hier können Fristen sehr kurz sein: Gegen einen
Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch
eingelegt werden.
Ich muss ins Krankenhaus – was ist eigentlich abgesichert?zuklappen ▴
Ein Krankenhausaufenthalt ist selten geplant – und wirft schnell Fragen auf, an die
man vorher nicht gedacht hat.
Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch die sogenannten allgemeinen
Krankenhausleistungen: die notwendige ärztliche Behandlung, Pflege, Unterkunft und
Verpflegung.
Alles, was darüber hinausgeht – etwa wahlärztliche Behandlung oder ein Ein- oder
Zweibettzimmer – zählt zu den sogenannten Wahlleistungen. Diese sind nicht automatisch
enthalten und müssen vorab gesondert vereinbart werden.
Wahlleistungen wie eine wahlärztliche Behandlung oder ein
Ein-/Zweibettzimmer gehören nicht automatisch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Sie müssen vor ihrer Erbringung gesondert vereinbart werden (§§ 2, 17 KHEntgG).
Mit uns besprechen›Unser Kind ist da – was sollten wir jetzt bei der Krankenversicherung beachten?zuklappen ▴
Mit der Geburt ändert sich einiges auf einmal – auch bei der Krankenversicherung. Ihr
Kind braucht einen eigenen Versicherungsschutz, und dafür gibt es ein Zeitfenster, das
leicht übersehen wird.
Sind Sie privat versichert, kann Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen besonders
unkompliziert in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden – allerdings nur, wenn Sie
sich rechtzeitig darum kümmern.
Auch über die eigentliche Krankenversicherung hinaus lohnt sich ein Blick auf den
Schutz Ihres Kindes. Je nach gewähltem Zusatzschutz können zum Beispiel Leistungen
wichtig werden, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss – etwa Unterkunft und Verpflegung
für ein Elternteil beim Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, für maximal 14 Tage
je Aufenthalt, oder wahlärztliche Behandlung.
Für Neugeborene kann ein besonderes Aufnahmefenster
gelten: Unter den Voraussetzungen des § 198 VVG muss der Krankenversicherer eines
Elternteils das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn es spätestens
zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird. Eine vereinbarte
Mindestversicherungsdauer des Elternteils darf höchstens drei Monate betragen.
Mit uns besprechen›Was passiert, wenn ich irgendwann auf Pflege angewiesen bin?zuklappen ▴
Pflegebedürftig zu sein bedeutet zunächst nur: Man braucht dauerhaft Hilfe bei
alltäglichen Dingen – das kann durch Krankheit, einen Unfall oder das Alter entstehen.
Diese Hilfe kostet Geld – zu Hause durch einen Pflegedienst, im Pflegeheim oft noch
deutlich mehr.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht auf eine
vollständige Kostendeckung ausgelegt. Sie beteiligt sich mit gesetzlich festgelegten
Leistungen, deren Höhe unter anderem vom Pflegegrad und der Versorgungsform abhängt.
Verbleibende Kosten sind anderweitig zu finanzieren.
Was passiert mit meiner Familie, wenn mir etwas zustößt?zuklappen ▴
Stirbt ein Elternteil oder Partner, bricht oft nicht nur emotional, sondern auch
finanziell etwas weg – vor allem, wenn ein Einkommen fehlt, das die Familie bisher
mitgetragen hat.
Viele gehen davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung diese Lücke automatisch
und dauerhaft auffängt. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich der Fall ist, hängt aber
von mehreren Voraussetzungen ab.
Nach dem heute grundsätzlich geltenden Recht beträgt die kleine
Witwen-/Witwerrente 25 % der Rente des verstorbenen Partners und wird grundsätzlich
höchstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 % und
setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus – etwa ein bestimmtes Lebensalter (2026: 46 Jahre
und 6 Monate), die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder Erwerbsminderung. Für
ältere Fälle gelten teilweise andere Regeln.
Mit uns besprechen›Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?zuklappen ▴
Wer krank wird oder einen Unfall hat, denkt zuerst an die eigene Gesundheit – die
finanzielle Frage kommt oft erst später: Was passiert, wenn ich meinen Beruf gar nicht
mehr ausüben kann?
Viele gehen davon aus, dass es dafür automatisch eine staatliche Rente gibt, sobald der
eigene Beruf nicht mehr möglich ist. Die gesetzliche Regelung setzt aber an einer ganz
anderen Stelle an.
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zählt nicht, ob
Sie Ihren erlernten Beruf noch ausüben können. Entscheidend ist allein, wie viele
Stunden täglich Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausüben
könnten (§ 43 SGB VI). Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könnte – in
welchem Beruf auch immer –, hat keinen Anspruch auf diese Rente.
Mit uns besprechen›Reicht meine gesetzliche Rente später überhaupt?zuklappen ▴
Viele denken bei der gesetzlichen Rente an einen festen Anteil des letzten Gehalts –
ähnlich wie bei einer Betriebsrente oder einem Sparplan.
Tatsächlich funktioniert die Berechnung anders: Sie basiert nicht auf dem letzten
Einkommen, sondern auf dem gesamten Versicherungsverlauf.
Die gesetzliche Rente entsteht aus sogenannten Entgeltpunkten.
Jedes Jahr wird das eigene Einkommen mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten
verglichen – wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt. Die Summe aller
Punkte aus dem gesamten Erwerbsleben, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, ergibt
die spätere Rente. Der letzte Verdienst allein sagt darüber wenig aus.
Mit uns besprechen›Ich möchte für ein Kind oder Enkelkind etwas aufbauenzuklappen ▴
Ob Eltern, Großeltern oder Paten – viele möchten für ein Kind etwas beiseitelegen: für
die Ausbildung, den Führerschein, die erste eigene Wohnung, oder einfach als finanziellen
Grundstein.
Bevor es um die passende Anlageform geht, lohnt sich eine andere Überlegung.
Wer für ein Kind oder Enkelkind Geld zurücklegt, entscheidet
nicht nur über die Anlage. Ebenso wichtig ist, wem das Geld gehören soll, wann es
verfügbar sein soll und wer bis dahin darüber verfügen kann.
Viele Menschen unterschätzen die tatsächlichen Kosten von Zahnersatz.
Dieser Zahn-Check hilft Ihnen, die Größenordnung besser einzuordnen – in etwa drei Minuten.
Er rechnet nichts aus und speichert nichts; er ordnet ein.
Orientierungswerte, Stand 07/2026 · Quellen: KZBV, Verbraucherzentrale,
Bundeszahnärztekammer
Was interessiert Sie? (Mehrfachauswahl möglich)
Wählen Sie oben eine oder mehrere Behandlungen aus – die Einordnung erscheint hier.
Mein persönliches Zahn-Angebot
Damit wir Ihnen ein passendes Angebot erstellen können, benötigen wir
einige wenige Angaben. Sollte sich zeigen, dass vorab ein Zahnstatus oder weitere Informationen
erforderlich sind, melden wir uns persönlich bei Ihnen.
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.Anfragen vom Wochenende beantworten wir am Montag.
Mit* markierte Felder sind Pflichtangaben.
Dann ist für ein Angebot
voraussichtlich ein aktueller Zahnstatus nötig – wir erklären Ihnen den einfachen Weg.
Diese Angabe hilft uns, ein passendes Angebot zu prüfen.
Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen können je nach Tarif vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen sein.
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Vorbereitung
Ihres persönlichen Angebots und zur Kontaktaufnahme durch Team Pachel.
Über WhatsApp senden wir nur Name, Telefonnummer und Ihre
Interessen – die weiteren Angaben besprechen wir persönlich. Der vollständige Bogen geht per E-Mail.
Haus & Hof: Was hat sich bei Ihnen verändert?
Ein Haus bleibt nicht stehen. Über die Jahre wird modernisiert,
angebaut, Technik kommt hinzu – und die Baukosten steigen. Wählen Sie einfach aus, was Sie
beschäftigt. Mehrfachauswahl ist möglich, abwählen jederzeit.
Auch Scheune, Nebengebäude oder ein vermietetes Haus gehören dazu –
wählen Sie im Zweifel einfach „Ich bin mir nicht sicher“.
So arbeiten wir
Ein Wohngebäude kann man am Schreibtisch berechnen.
Verstehen kann man es erst vor Ort.
Bei Wohngebäuden gehört für uns grundsätzlich ein gemeinsamer
Termin am Gebäude dazu – viele wertrelevante Details lassen sich erst dort erkennen.
In der Regel erstellen wir dazu ein Exposé mit Fotodokumentation, Lageplan und dem
Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage
für die weitere Beratung.
Gemeinsam darauf schauen
Wenn Sie möchten, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren
einen Termin – bei Ihnen am Gebäude oder zunächst telefonisch.
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben.
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur
Vorbereitung des Gesprächs und zur Kontaktaufnahme durch Team Pachel.
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Themen – alles Weitere besprechen wir persönlich. Der vollständige Weg geht per E-Mail.
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für Haus- und Liegenschaftsverwaltung oder Gründungs- und Fördermittelberatung – ist
derzeit im Aufbau. Sie suchen schon heute eine gute Adresse? Fragen Sie uns einfach –
wir kennen die richtigen Menschen in der Region.
Die Leistungen der
Netzwerkpartner erbringen diese in eigener Verantwortung – Team Pachel erbringt keine
Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Kundenstimmen
Was Kunden berichten
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„Die strukturierte Analyse hat mir geholfen, unsere Situation klarer einzuordnen. Die Aufbereitung war verständlich und auf unsere Situation zugeschnitten.“
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Thomas WittJuwelier Witt · Neustrelitz · Einzelhandel
★★★★★
„Wir haben nach dem Gespräch die Zahl der einzubeziehenden Schlüsselpersonen von vier auf sieben erhöht. Die strukturierte Betrachtung hat uns neue Perspektiven gegeben.“
„Der Ansatz zur strukturierten Betrachtung von Unternehmensrisiken zeigt enormes Potenzial. Eine sehr praxisnahe und durchdachte Herangehensweise.“
Michael VogtNickelhütte Aue GmbH · Metallverarbeitung
STIMME AUS DER PRAXIS
„Die strukturierte Beratung und die klare Einordnung bestehender Absicherungen im Gesamtbild hat mich überzeugt. Eine enorme Nähe zur Risikolandschaft des Mittelstands.“
Persönliche Rückmeldungen zur Beratung durch unsere
Geschäftsstelle – Veröffentlichung mit Einwilligung.
Jobs & Karriere
Du musst nicht weg, um was zu werden.
Wir sind ein wachsendes Team in Neustrelitz und Lychen. Deshalb lernen wir
gern Menschen kennen, die in der Region bleiben oder hierher zurückkommen möchten und
einen Beruf mit Kundenkontakt, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten suchen.
Ob gerade eine konkrete Stelle frei ist oder nicht: Ein Gespräch kann
trotzdem der Anfang von etwas sein.
Ausbildung Versicherungen & Finanzanlagenzuklappen ▴
Du musst nicht weg, um was zu werden.
Klar, nach der Schule denken viele erstmal: ab nach Berlin, Hamburg, irgendwo, wo
„was los ist“. Muss aber nicht.
Wir bilden dich hier bei uns aus – als Kaufmann oder Kauffrau für Versicherungen und
Finanzanlagen. Bei uns lernst du nicht nur den Job. Du lernst, wie man mit Menschen
arbeitet, Verantwortung übernimmt und sich was aufbaut – direkt in deiner Region.
Was du bei uns lernst
Wie man Kunden wirklich berät, nicht nur Verträge verkauft. Wie eine moderne
Versicherungsagentur läuft – digital, organisiert, menschlich. Was Verantwortung heißt,
bevor sie dir jemand aufdrückt.
Zwei Richtungen, eine Ausbildung
Du musst dich am Anfang noch nicht festlegen. Die ersten Monate zeigen ohnehin, wo du
besonders gut bist – und wo es dir am meisten Spaß macht.
Organisation & Kundenservice – du bearbeitest Anfragen, bereitest Angebote
vor, organisierst Vorgänge und bist die verlässliche Anlaufstelle im Alltag unserer
Kunden.
Kundenberatung, Digital & Social Media – du berätst Kunden direkt, bringst
dich in unsere digitale Arbeit ein und übernimmst Verantwortung für die
Außendarstellung der Agentur.
Dein Bereich kann mit dir wachsen
Du sollst bei uns nicht nur Vorgänge bearbeiten. Wenn du Lust darauf hast, kannst du
eigene Verantwortung übernehmen – zum Beispiel für unsere Social-Media-Aktivitäten und
die digitale Kommunikation der Agentur.
Dazu können gehören: Ideen für Instagram, Facebook und andere Kanäle entwickeln;
Beiträge, kurze Videos und Einblicke aus unserem Agenturalltag gestalten; Aktionen und
Kampagnen mit vorbereiten; unsere Digitale Rezeption aus Sicht einer jungen Generation
mitentwickeln; neue digitale Werkzeuge und KI-Anwendungen ausprobieren und sinnvoll in
den Arbeitsalltag integrieren; beobachten, welche Themen junge Kunden wirklich
interessieren; eigene Ideen vorstellen und – wenn sie gut sind – auch selbst umsetzen.
Du musst dafür kein fertiger Social-Media-Profi sein. Viel wichtiger ist uns, dass du
Ideen hast, Verantwortung übernehmen möchtest und Lust darauf hast, etwas
mitzugestalten.
Bei uns sollst du nicht nur lernen, wie unser Unternehmen heute funktioniert. Du
darfst mitgestalten, wie es morgen arbeitet.
Wichtig dabei: Social-Media-Verantwortung heißt nicht privates Posten für die
Agentur. Wir stellen die Accounts, die Zugänge und klare Freigaberegeln bereit. Du
bekommst echte Gestaltungsfreiheit – innerhalb eines professionellen Rahmens.
Und danach?
Ausbildung ist bei uns kein Endpunkt, sondern der Anfang. Wer will und sich gut
entwickelt, kann bei uns langfristig: später selbst ausbilden – über den
Ausbilderschein; sich Richtung Juniorpartner entwickeln; bei entsprechend guter
Entwicklung perspektivisch auch an der Agentur beteiligt werden.
Das ist keine Garantie – aber eine echte Perspektive, die die wenigsten
Ausbildungsplätze bieten.
Was du mitbringen solltest
Einen Schulabschluss. Welchen, ist für uns weniger entscheidend als das, was du daraus
machen willst – Engagement, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft zu lernen zählen bei
uns mehr als die Überschrift auf deinem Zeugnis.
Lust auf Menschen, nicht nur auf Aktenordner. Zuverlässigkeit – das meinen wir ernst.
Bock, was zu lernen, statt nur Dienst nach Vorschrift.
Der Rest? Lernt man.
Sicherheit trifft Gestaltungsspielraum
Du startest in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis – festes Gehalt, klare
Ausbildung, keine Wagnisse. Und trotzdem: genug Freiraum, eigene Ideen einzubringen und
dich auszuprobieren.
Neustrelitz und Lychen. Nicht Berlin. Und trotzdem eine Perspektive.
Interesse?
Du möchtest uns kennenlernen? Dann nutze einfach den kurzen Kontaktweg hier auf der
Seite – zunächst ohne Anschreiben und Lebenslauf.
Wir suchen Verstärkung für unseren Innendienst – auf Basis von 30 Wochenstunden. Für
alle, die einen Job mit echter Verantwortung suchen, aber nicht rund um die Uhr im Büro
sitzen wollen.
Entscheidend ist, was Sie leisten – nicht, wie viele Stunden davon Vollzeit sind.
Ihre Aufgaben
Kundenanliegen bearbeiten – Anfragen, Verträge, Schäden. Angebote vorbereiten und
Vorgänge organisieren. Ansprechperson sein für unsere Kundschaft im Alltag.
Was Sie mitbringen sollten
Erfahrung im Umgang mit Kunden – persönlich, telefonisch oder schriftlich. Sicherer
Umgang mit Word und üblicher Bürokommunikation. Freude daran, Vorgänge sauber zu
organisieren und nachzuhalten. Zuverlässigkeit und eigenständiges Arbeiten. Bereitschaft,
sich in Versicherungsfragen einzuarbeiten. Offenheit für digitale Arbeitsweisen und neue
Werkzeuge.
Versicherungskenntnisse sind keine Voraussetzung. Wenn Sie sich bei uns gut entwickeln
und Interesse haben, unterstützen wir Sie bei der berufsbegleitenden Qualifizierung zum
Versicherungsfachmann bzw. zur Versicherungsfachfrau.
Was Sie bei uns finden
Ein festes Team, klare Aufgaben und planbare, feste Arbeitszeiten – in einem Umfeld, in
dem Erfahrung und gute Arbeit zählen, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie
arbeiten.
Interesse?
Sie möchten uns kennenlernen? Dann nutzen Sie einfach den kurzen Kontaktweg hier auf
der Seite – zunächst ohne Anschreiben und Lebenslauf.
Du telefonierst gern und suchst einen Nebenjob, der sich wirklich nach deinem Alltag
richtet, nicht andersrum? Ob du noch zur Schule gehst, gerade in Elternzeit bist, im
Ruhestand bist oder aus einem ganz anderen Grund nach ein paar Stunden die Woche
suchst – wichtig ist uns, dass du gern telefonierst.
Bei uns rufst du für uns Kunden an und vereinbarst Beratungstermine – zu Zeiten, die
zu deinem Alltag passen. Keine Kaltakquise, kein Verkaufsgespräch, keine Beratung: Du
rufst Menschen an, die bereits unsere Kunden sind, fragst nach einem passenden
Termin, trägst ihn ein, fertig.
Was du bei uns machst
Du rufst Kunden an oder nimmst Rückrufe entgegen, sprichst kurz mit ihnen und
findest gemeinsam einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Team. Die
Termine trägst du direkt in unseren Kalender ein.
Was du mitbringen solltest
Du telefonierst gern und bist am Telefon freundlich und verständlich. Du bist
zuverlässig – wenn du einen Termin zum Telefonieren mit uns vereinbart hast, hältst
du ihn ein. Du kannst dich selbst organisieren.
Versicherungswissen brauchst du dafür nicht.
Wie das zeitlich funktioniert
Am liebsten würden wir dienstags und donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr
telefonieren – an diesen beiden Tagen sind wir ohnehin bis 18 Uhr für unsere Kunden
da, und die Erreichbarkeit ist dann am besten. Passt das mit deinem Alltag nicht
zusammen, sprechen wir gern auch über 17 bis 19 Uhr oder eine andere Lösung – die
genauen Stunden legen wir gemeinsam fest.
Die Vergütung liegt am gesetzlichen Mindestlohn. Bei zwei bis vier Stunden die Woche
kommen so ungefähr 120 bis 240 Euro im Monat zusammen.
Und falls du noch ganz am Anfang stehst
Bist du noch in der Schule oder überlegst gerade, wie es beruflich weitergehen soll?
Dann kann aus diesem Minijob auch mehr werden – bei uns kannst du später eine
Ausbildung machen. Das ist keine Voraussetzung, nur eine Möglichkeit, falls sie zu
dir passt.
Interesse?
Dann nutze einfach den kurzen Kontaktweg hier auf der Seite – zunächst ohne
Anschreiben und Lebenslauf.
Nicht jede gute Idee passt in eine ausgeschriebene Stelle. Wenn du das Gefühl hast,
dass du zu uns passen könntest – mit Ausbildung, mit Berufserfahrung oder ganz ohne
Versicherungshintergrund – melde dich einfach.
Du brauchst dafür zunächst weder Anschreiben noch Lebenslauf. Uns reicht:
Wie wir dich erreichen können. Was dich an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert.
In welchem Bereich du dich siehst – oder dass du das noch offenlassen möchtest.
Wir melden uns zurück. Dann sehen wir gemeinsam weiter.
Tätigkeit / Erlaubnis: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO,
tätig als Ausschließlichkeitsvertreter der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G., Hannover.
Vermittlerregister: Registrierungsnummer: D-6KY7-YNXWV-55
Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
www.vermittlerregister.info
Zuständige Aufsichts-/Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg
für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg
1. Verantwortlicher Ingo Pachel, Geschäftsstelle der Mecklenburgischen
Versicherungs-Gesellschaft a.G., Markt 15, 17235 Neustrelitz,
Telefon 03981 206354, info.pachel@mecklenburgische.com
2. Grundsatz: Diese Seite speichert keine Formulareingaben auf unserem Webserver.
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geschieht diese Übergabe bereits beim Öffnen der Nachricht. Team Pachel erhält Ihre Angaben
erst, wenn Sie die Nachricht selbst absenden.
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Münnich (Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland) gehostet. Beim Aufruf der Seite
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erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Mit dem Hoster besteht ein Vertrag über
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